Einführung der Gliederung für Feuerwehrbereitschaften
Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 19. Mai 2008 - IV 333 - 166.431.1
Aufgrund des § 42 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz -BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. S. 200), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.01.2008, Art. 1 (GVOBl. S. 12) erlasse ich hiermit die Verwaltungsvorschrift über die Gliederung von Feuerwehrbereitschaften im kommunalen Bereich: Sofern größere Einheiten als ein Zug nach Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 3 gebildet werden, sind diese entsprechend der Anlage zu gliedern. Folgende Varianten von Feuerwehrbereitschaften werden beschrieben:
- Allgemeine Feuerwehrbereitschaft
- Wasserförderbereitschaft
- Technische Feuerwehrbereitschaft und
- ABC-Bereitschaft
Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehrbereitschaft soll landesweit einheitlich sein, damit der einsatztaktische Wert im Einsatzfall bekannt ist und bereits bei der Anforderung einer Feuerwehrbereitschaft berücksichtigt werden kann. Darüber hinaus wird der anfordernden Stelle die Möglichkeit gegeben, die logistische Voraussetzung für Unterbringung und Versorgung der Hilfe leistenden Feuerwehrbereitschaft zu planen. Die Struktur innerhalb einer Feuerwehrbereitschaft erfolgt entsprechend den Feuerwehr-Dienstvorschriften FwDV 100 und FwDV 3 sowie der FwDV 500 für die ABC-Bereitschaft. Grundsätzlich besteht eine Feuerwehrbereitschaft aus einer Führungseinheit (mindestens 1/1/2) mit 3 Zügen (66 bis max. 90 Personen) und der Logistikkomponente, um einen eigenständigen Einsatz zu ermöglichen (Zusammenstellung gemäß Tabellen in der Anlage). Die Feuerwehrbereitschaft kann durch eine Wassertransportkomponente ergänzt werden.
Die Festlegungen in den Tabellen verstehen sich als Beispiele, andere Kombinationen von Fahrzeugen sind unter Berücksichtigung des Gruppengleichwertes sowie der feuerwehrÂtechnischen Ausrüstung und Beladung der Fahrzeuge möglich. Die Züge werden entsprechend FwDV 3 gebildet und bestehen in aller Regel aus einem Führungstrupp und zwei Gruppen. Der Zug kann um bis zu einer Gruppe verstärkt werden.
Aufgaben
Aufgabendefinition der einzelnen Feuerwehrbereitschaftstypen Die einzelnen Feuerwehrbereitschaften haben folgende Aufgaben:
1 Allgemeine Feuerwehrbereitschaft
- Brandbekämpfung
- Hochwasser
- Sonderaufgaben
2 Wasserförderbereitschaft
- Wasserförderung über große Entfernungen
3 Technische Feuerwehrbereitschaft
- Technische Hilfe größeren Umfangs